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World Watch/Switzerland/Ein Unternehmen gründen

Ein Unternehmen gründen · Switzerland

Ein Unternehmen gründen — Switzerland (2026)

MäßigLänderindex 75 · B+

Die Schweiz erlaubt eine 100-prozentige ausländische Beteiligung sowohl an GmbHs (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als auch an AGs (Aktiengesellschaften) ohne Eigenkapitalobergrenzen, wodurch die Unternehmensstruktur für ausländische Investoren sehr zugänglich ist. Die Gründung selbst ist unkompliziert: notarielle Urkunde, Kapitaleinzahlung und Eintragung ins Handelsregister sind in der Regel innerhalb von 5 bis 60 Tagen abgeschlossen. Die größte Herausforderung für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige ist die erforderliche kantonale Genehmigung einer Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis, für deren Erteilung vor der Erteilung der Genehmigung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nutzen für die Schweiz nachgewiesen werden muss.

Primäres RahmenwerkSchweizerisches Obligationenrecht (OR/CO, SR 220); Handelsregisterverordnung (HRegV); Bundesgesetz über Ausländer und Integration (AIG/FNA, SR 142.20)

Kernpunkte

Beschränkungen für ausländische Beteiligungen

Weder für die GmbH noch für die AG gelten Beschränkungen hinsichtlich ausländischer Beteiligungen. Ein Ausländer darf 100 % der Aktien oder Anteile halten und alleiniger Gesellschafter sein. Die einzige strukturelle Vorgabe besteht darin, dass mindestens eine Person mit Einzelzeichnungsberechtigung oder zwei Personen mit gemeinsamer Zeichnungsberechtigung ihren Wohnsitz in der Schweiz haben müssen.

Mindestkapital

Eine GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 20'000 CHF, das bei der Gründung vollständig eingezahlt sein muss. Eine AG erfordert ein Mindeststammkapital von 100'000 CHF, von denen mindestens 50'000 CHF bei der Gründung eingezahlt sein müssen. Das Kapital muss bei einer Schweizer Bank hinterlegt und vor der Beurkundung bestätigt werden.

Schritte und Zeitplan für die Gründung einer Gesellschaft

Wichtige Schritte: (1) Überprüfung/Reservierung des Firmennamens über ZEFIX; (2) Einzahlung des Mindestkapitals auf ein Schweizer Treuhandkonto; (3) Unterzeichnung der notariell beglaubigten Satzung; (4) Bestellung der Geschäftsführung und der Revisionsstelle; (5) Einreichung beim zuständigen kantonalen Handelsregister. Offiziellen Angaben zufolge dauert die Eintragung je nach Auslastung der kantonalen Behörden 5 bis 60 Tage.

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Staatsangehörige von EU- und EFTA-Staaten können sich in der Schweiz selbstständig machen und ein Unternehmen gründen, wenn sie lediglich über eine reguläre Aufenthaltsbewilligung B (5 Jahre, verlängerbar) verfügen. Eine Arbeitsmarktprüfung oder eine besondere Prüfung des wirtschaftlichen Nutzens ist nicht erforderlich; die Anmeldung bei der Sozialversicherung als Selbstständiger und ein Eintrag im Handelsregister reichen aus.

Drittstaatsangehörige

Gründer aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern müssen zunächst eine kantonale Bewilligung gemäss AIG/FNA einholen, bevor eine Aufenthaltsbewilligung der Kategorie B oder L erteilt wird. Zu den Anforderungen gehören ein detaillierter Geschäftsplan, der nachgewiesene wirtschaftliche Nutzen für die Schweiz (z. B. nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen), branchenübliche Einkommensprognosen sowie Nachweise über organisatorische Verbindungen oder Verträge. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Kantone und ist nicht garantiert.

Notar- und Registergebühren

Sowohl für die Gründung einer GmbH als auch einer AG ist eine notarielle Urkunde erforderlich; die Notargebühren variieren je nach Kanton, liegen jedoch in der Regel zwischen 500 und über 2'000 CHF. Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister sind ebenfalls kantonsspezifisch und werden auf dem offiziellen KMU-Portal des Bundes veröffentlicht.

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Diese Seite ist eine Übersetzung, die lediglich der Übersichtlichkeit dient; die englische Fassung ist maßgebend und stellt keine Rechtsberatung dar.