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Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte · Germany

Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte — Germany (2026)

ReguliertLänderindex 90 · A+

Kryptowährungen sind in Deutschland vollkommen legal und umfassend reguliert. Seit dem 30. Dezember 2024 gilt das EU-weite MiCAR-Regime, wobei das nationale KMAG der BaFin Durchsetzungsbefugnisse und Übergangsregelungen einräumt; Deutschlands frühere KWG-Lizenz für die Krypto-Verwahrung und der eWpG-Rahmen für tokenisierte Wertpapiere bleiben weiterhin Teil des Regelwerks. Die 12-monatige nationale Bestandsschutzregelung für KWG-lizenzierte Krypto-Unternehmen lief am 31. Dezember 2025 aus, sodass CASPs in Deutschland nun nur noch mit einer MiCAR-Zulassung (oder im Rahmen des EU-Passes) tätig sein dürfen.

Primäres RahmenwerkVerordnung über Kryptomärkte in der EU (MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114), national umgesetzt durch das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27. Dezember 2024); ergänzt durch das Kreditwesengesetz (KWG), das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG, in Kraft seit dem 10. Juni 2021) und das Geldwäschegesetz (GwG). Zuständige Behörde: BaFin, wobei die Deutsche Bundesbank bei der aufsichtsrechtlichen Überwachung mitwirkt.

Kernpunkte

MiCAR ist die derzeit geltende Rechtsordnung

Die Titel III–VI der MiCAR gelten ab dem 30. Dezember 2024. Die BaFin ist die zuständige nationale Behörde; Anträge auf CASP-Zulassung sind unter [email protected] (Art. 62 MiCAR) unter Einbeziehung der Bundesbank einzureichen.

Nationale Durchführungsvorschrift: KMAG

Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) wurde am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; es setzt die MiCAR in das deutsche Aufsichtsrecht um und überträgt der BaFin Befugnisse, darunter das vereinfachte Verfahren gemäß § 50 Abs. 3 KMAG / Art. 143 Abs. 6 MiCAR.

Die Bestandsschutzregelung endete am 31. Dezember 2025

Deutschland nutzte das kürzeste nationale Übergangsfenster (12 Monate statt der EU-Höchstfrist von 18 Monaten). Unternehmen, die zuvor gemäß dem KWG für die Krypto-Verwahrung zugelassen waren, mussten bis zum 31. Dezember 2025 eine MiCAR-CASP-Zulassung einholen, um ihren Betrieb in Deutschland fortsetzen zu können.

Tokenisierte Wertpapiere gemäß dem eWpG

Das seit dem 10. Juni 2021 geltende Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) lässt DLT-basierte „Krypto-Wertpapiere“ (§ 16 eWpG) zu; der Betreiber eines Krypto-Wertpapierregisters benötigt eine BaFin-Zulassung gemäß § 1 Abs. 1a KWG. Für öffentliche Angebote gelten die Prospektvorschriften (EU-Prospektverordnung).

Die BaFin hat bereits einen Euro-Stablecoin genehmigt

Am 1. August 2025 erteilte die BaFin AllUnity (ein Joint Venture aus Deutsche Bank DWS, Flow Traders und Galaxy Digital) die Zulassung als Deutschlands ersten nach MiCAR zugelassenen Emittenten von Euro-EMTs, was verdeutlicht, dass das EMT/ART-System nun voll funktionsfähig ist.

Steuern: Einjährige Steuerbefreiung für private Beteiligungen bleibt bestehen

Gemäß § 23 EStG sind Krypto-Gewinne von Privatpersonen steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr gehalten werden; bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres werden Gewinne, die über die Freigrenze von 1.000 € hinausgehen, mit dem Einkommensteuersatz (bis zu 45 % + Solidaritätszuschlag) besteuert. Das aktualisierte Rundschreiben des BMF vom 6. März 2025 legt Melde- und Dokumentationsvorschriften fest und behandelt die Themen DeFi und Staking.

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Diese Seite ist eine Übersetzung, die lediglich der Übersichtlichkeit dient; die englische Fassung ist maßgebend und stellt keine Rechtsberatung dar.