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World Watch/Austria/Ein Unternehmen gründen

Ein Unternehmen gründen · Austria

Ein Unternehmen gründen — Austria (2026)

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Österreich sieht keine Beschränkungen für ausländische Beteiligungen vor – Gebietsfremde können eine GmbH oder die neue FlexCo (FlexKapG) vollständig besitzen und leiten. Die Gründung erfolgt jedoch nach wie vor notariell; sie erfordert eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde in deutscher Sprache, ein auf einem Bankkonto hinterlegtes Stammkapital sowie die Eintragung ins Handelsregister und die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, sodass der Vorgang in der Regel 3–4 Wochen dauert (Benchmark der Weltbank: ~21 Tage, 8 Verfahren). Eine wesentliche Einschränkung besteht darin, dass mindestens ein Geschäftsführer seinen Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz haben muss; Gründer aus Nicht-EWR-Ländern benötigen zudem einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.

Primäres RahmenwerkGesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) und Gesetz über flexible Gesellschaftsformen (FlexKapGG, in Kraft seit dem 1. Januar 2024); Gewerbeordnung (GewO); Handelsgesetzbuch (UGB). Die Eintragung von Unternehmen erfolgt über das Firmenbuch bei den zuständigen Landesgerichten; Gewerbescheine werden von den Bezirksämtern über das Unternehmensserviceportal (USP/GISA) ausgestellt.

Kernpunkte

Ausländische Beteiligungen

Bei GmbHs und FlexCo ist eine 100-prozentige ausländische Beteiligung zulässig; es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Gesellschafter, und Ausländer können als Geschäftsführer tätig sein, wobei jedoch mindestens ein Geschäftsführer seinen Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz haben muss, um als gesetzlicher Vertreter fungieren zu können.

Mindestkapital

Seit dem 1. Januar 2024 wurde das Mindeststammkapital für eine GmbH von 35.000 € auf 10.000 € gesenkt, wovon bei der Gründung mindestens 5.000 € in bar eingezahlt werden müssen. Die neue FlexCo (FlexKapG) gilt ebenfalls die Schwelle von 10.000 €, erlaubt jedoch Anteilsnennwerte ab 1 €, was die Beteiligung von Mitarbeitern und Investoren erleichtert.

Schritte zur Bildung

Wichtige Schritte: (1) Überprüfung der Einzigartigkeit des Firmennamens im Firmenbuch; (2) Ausarbeitung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags in deutscher Sprache vor einem österreichischen Notar; (3) Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des eingezahlten Kapitals sowie Einholung einer Bankbestätigung; (4) Eintragung in das Firmenbuch beim zuständigen Landesgericht; (5) Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt; (6) Gewerbeanmeldung über die Bezirksbehörde bzw. das USP-GISA-Portal; (7) das Unternehmen und die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Gemeinde anmelden.

Zeitplan und Abläufe

Die Gründung einer GmbH dauert in der Regel insgesamt etwa 3 bis 4 Wochen. Der „Doing Business“-Vergleich der Weltbank verzeichnet für Österreich 8 Verfahren und etwa 21 Tage – was über dem EU-Durchschnitt von ca. 12,5 Tagen liegt –, was vor allem auf die vorgeschriebenen notariellen Beglaubigungen und die Eintragung beim Gericht zurückzuführen ist.

Digitaler / vereinfachter Weg

Über das USP Business Service Portal steht ein vereinfachtes elektronisches Gründungsverfahren für Ein-Gesellschafter-Standard-GmbHs zur Verfügung, und seit 2020 ist die notarielle Beglaubigung von Gründungsurkunden aus der Ferne bzw. online zulässig, sodass ausländische Gründer die Unterzeichnung und Identifizierung per Videokonferenz mit einem österreichischen Notar vornehmen können.

Gewerbeschein und Aufenthaltsgenehmigung für Gründer aus Nicht-EWR-Ländern

Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich, die über das GISA/USP-System beantragt wird; für reglementierte Berufe ist zusätzlich ein Qualifikationsnachweis erforderlich. Gründer aus Nicht-EWR-Ländern bzw. der Schweiz, die als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer tätig sind, benötigen in der Regel einen gültigen österreichischen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt (z. B. die Rot-Weiß-Rot-Karte für Gründer/selbstständige Fachkräfte), sowie – bei Wohnsitz im Ausland oder bei einem Aufenthalt in Österreich von weniger als 5 Jahren – ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.

Lesen Sie das vollständige Profil, die Karte und die Zeitleiste auf Englisch

Diese Seite ist eine Übersetzung, die lediglich der Übersichtlichkeit dient; die englische Fassung ist maßgebend und stellt keine Rechtsberatung dar.